Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach ist für die amtliche Beglaubigung zuständig. Beglaubigungen werden während der allgemeinden Öffnungszeiten durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie dem Zentralen Bürgerinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!






