Bewachungserlaubnis
Für das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung notwendig. Der Antrag ist beim Gewerbeamt zu stellen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der Unterrichtung durch die IHK
- Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten
- Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21






