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Eheschließung

Bis zum 30.06.1998 musste man vor der Eheschließung ein sog. „Aufgebot“ bestellen. Dieses ist nunmehr ersetzt durch die „Anmeldung zur Eheschließung“. Dies bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor dem gewünschten Termin (insbesondere in den Sommermonaten kann es vorkommen, dass Ihr "Wunschtermin" bereits belegt ist), mit den erforderlichen Unterlagen, Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hierzu sollten beide Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen, da das Standesamt die Anmeldung schriftlich entgegen nehmen muss.

Beim Standesamt Traben-Trarbach haben Sie die Möglichkeit zwischen 2 Trauzimmern zu wählen. Neben dem Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeinde besteht die Möglichkeit, dass Sie im Schloss Burg (Mosel) durchgeführt wird. Auf Wunsch können Eheschließungen samstags, grundsätzlich am 1. Samstag des Monats, durchgeführt werden.


Notwendige Unterlagen

Die Notwendigkeit von Unterlagen und Urkunden anlässlich einer Eheschließung ist abhängig von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten der Verlobten. Nachfolgend einige Beispiele:

Beide Verlobte waren noch nicht verheiratet

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen, vorausgesetzt beide Verlobte waren noch nicht verheiratet, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige:

  • Eine Geburtsurkunde (von beiden Verlobten), welche man in der Regel bei dem Standesamt erhält, innerhalb dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Sollten die vg. Urkunden bereits vorhanden sein (beispielsweise aus dem Stammbuch der jeweiligen Eltern), so können zunächst auch diese dem Standesamt zur Prüfung vorgelegt werden.
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes, des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Bei Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach entfällt die Bescheinigung und wird im Rahmen der Eheanmeldung vom Meldeamt Traben-Trarbach erstellt.
  • Geburtskunde/n gemeinsamer Kinder.
  • Einen Reispass oder Personalausweis oder einen sonstigen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis.


Wenn einer der oder beide Verlobten verheiratet waren, ist zusätzlich folgendes zu beachten:

  • Eine Geburtsurkunde (von beiden Verlobten), welche man in der Regel bei dem Standesamt erhält, innerhalb dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Sollten die vg. Urkunden bereits vorhanden sein (beispielsweise aus dem Stammbuch der jeweiligen Eltern), so können auch diese zunächst dem Standesamt zur Prüfung vorgelegt werden.
  • Bei Vorehe/n einen Nachweis der letzten Eheschließung (Eheurkunde) und deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk). Der Einfachheit halber kann alternativ auch eine „aktuell“ ausgestellte Eheurkunde vorgelegt werden, aus der sich in der Regel auch die Auflösung der Vorehe ergibt. Eine „aktuelle“ Eheurkunde mit vg. Auflösungsvermerk erhält man bei dem Standesamt, welche die letzte Vorehe geschlossen hat.
  • Einen Reispass oder Personalausweis oder einen sonstigen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis.


Persönliches Beratungsgespräch

Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • nicht im Bundesgebiet geboren wurden
  • adoptiert wurden
  • die letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,

sollte zumindest einer der beiden Partner zu einem persönlichen Beratungsgespräch außerhalb unserer Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Terminabsprache vorsprechen. Bringen Sie dazu bitte Ausweise und Reisepässe von beiden Partnern und Ihre Personenstandsurkunden, soweit vorhanden, mit.

Neben der Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten diese Unterlagen zu beschaffen. Auch der weitere Ablauf des Verfahrens wird ausführlich mit Ihnen besprochen.


Einer oder beide Verlobten besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Beim Standesamt Traben-Trarbach ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet können die Verlobten wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Es sollte zumindest einer der beiden Partner zu einem persönlichen Beratungsgespräch während unseren Öffnungszeiten bei uns vorsprechen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Bringen Sie zu diesem Gespräch bitte mit:

  • Ausweise und Reisepässe von beiden Partnern
  • Personenstandsurkunden (ggf. Geburts- und Heiratsurkunde) soweit vorhanden.

Neben der Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten, weitere notwendige Unterlagen zu beschaffen. Auch der weitere Ablauf des Verfahrens wird ausführlich mit Ihnen besprochen.

Haben Sie bitte Verständnis, dass in den Fällen mit Auslandsbezug - wegen der vielen möglichen Fallkonstellationen - keine telefonische Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen möglich ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach.


Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44