Der Beginn eines jeden selbstständigen, stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle ist nach § 14 Gewerbeordnung dem Gewerbeamt anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn ein Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf andere Waren oder Leistungen erweitert oder der Betrieb aufgegeben wird.Anzumelden sind alle vertretungsberechtigten Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer. Bei An- oder Ummeldungen (Erweiterung) von Gewerbebetrieben, die erlaubnispflichtig sind, ist diese Erlaubnis nachzuweisen (z. B. Eintrag in die Handwerksrolle, Genehmigung des Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen bei Güter- oder Personenbeförderung, Gaststättenerlaubnis, Makler- und Bauträgererlaubnis bei Immobiliengeschäften, Bewachungserlaubnis pp.).
Weitere Informationen zu
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeummeldung
Gewerbean-, ab- und ummeldung
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21






