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Kirchenaustritt

Zuständig für die Entgegennahme einer Austrittserklärung ist in Rheinland-Pfalz der Standesbeamte, in dessen Amtsbezirk die austretende Person ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44