Kirchenaustritt
Zuständig für die Entgegennahme einer Austrittserklärung ist in Rheinland-Pfalz der Standesbeamte, in dessen Amtsbezirk die austretende Person ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44






