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Namensänderung

Bei Ihrem Standesamt können Sie in bestimmten Fällen eine Erklärung zu einer Namensänderung abgeben. Die häufigsten Fälle sind hierbei:

  • Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Standesamt, wenn Sie eine Namensänderung (auch in anderen Fällen) vornehmen wollen. Ihr Standesbeamter wird Ihnen die Voraussetzungen erläutern und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden.


Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44