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Parken/ruhender Verkehr

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist innerhalb ihres Bezirks zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße). Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21