Die Straßenverkehrsbehörde der VG Traben-Trarbach ist zuständig für die Genehmigung von Straßensperrungen bzw. für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen innerhalb der Ortslagen (auch für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sowie für alle Gemeindestraßen.
Außerorts ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zuständig.
Beantragen Sie die Verkehrsbeschränkung rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor Beginn einer Veranstaltung. Für die Genehmigung der Verkehrsbeschränkung wird eine Verwaltungsgebühr je nach Umfang der Beschränkung (Art und Dauer) erhoben.






