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Winterdienst

Die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sowie die Stadt Traben-Trarbach haben durch Satzung den Eigentümern bzw. Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen die Räum- und Streupflicht übertragen.

Diese umfaßt die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und Straßen bei Glätte. Die jeweiligen Satzungen der einzelnen Ortsgemeinden finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21