Geschichte

Die Verbandsgemeinde umfasst weitgehend Gemeinden, die insoweit eine historische Verbindung aufweisen, als sie zur Hinteren Grafschaft Sponheim gehörten, ausgenommen nur Burg sowie der links des Kautenbachs gelegene Teil des Stadtteils Kautenbach (diese gehörten zu Kurtrier). Trarbach war bis zum Ende der alten Grafschaft deren Hauptort und zugleich Sitz des Oberamtes. Nachdem das Gebiet 1815 nach Preußen eingegliedert wurde, wurden die Orte im Bereich der heutigen Verbandsgemeinde verschiedenen Bürgermeistereien zugeordnet: Zur Bürgermeisterei Trarbach gehörten Traben, Trarbach, Enkirch, Burg und Starkenburg (Kreis Zell), Wolf gehörte zur Bürgermeisterei Kröv (Kreis Bernkastel), Irmenach, Beuren und Lötzbeuren zur Bürgermeisterei Büchenbeuren (Kreis Zell), Kautenbach zu den Gemeinden Fronhofen und Graach (Kreis Bernkastel). 1884 wurde die Bürgermeisterei Trarbach aufgelöst. Aus den Orten Enkirch, Burg und Starkenburg wurde die Bürgermeisterei Enkirch gebildet, Traben bildete eine eigene Bürgermeisterei, durch Personalunion mit der Stadt Trarbach gemeinsam verwaltet, bis im Jahr 1904 die Vereinigung zur Stadt Traben-Trarbach erfolgte.

Im Zuge der rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform wurde ein Großteil der 1927 aus den Bürgermeistereien hervorgegangenen Ämter aufgelöst oder zusammengelegt und die neuen Verbandsgemeinden gebildet. Nachdem 1969 aus den Kreisen Bernkastel und Wittlich der neue Landkreis Bernkastel-Wittlich gebildet worden war, wurden am 7. Juni 1969 die beiden Gemeinden Kautenbach und Wolf aufgelöst und der Stadt Traben-Trarbach eingegliedert. Aus der Stadt Traben-Trarbach, den Gemeinden Burg, Enkirch und Starkenburg und den Gemeinden Irmenach, Beuren und Lötzbeuren wurde durch das „Achte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz“ vom 28. Juli 1970 mit Wirkung vom 7. November 1970 die neue Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gebildet. Insbesondere die drei letztgenannten Gemeinden hatten sich vehement für Traben-Trarbach ausgesprochen, nachdem bereits geplant war, sie mit der gesamten Verbandsgemeinde Büchenbeuren der Verbandsgemeinde Kirchberg zuzuordnen. Die Gemeinderäte von Irmenach und Beuren hatten dazu u.a. in einer Ratsitzung gedroht: „Wird den Wünschen der Gemeinden nicht entsprochen, so werden die Ratsmitglieder ihr Mandat und die Bürgermeister sowie die Beigeordneten ihr Amt zur Verfügung stellen. Nach unseren Feststellungen wird sich dann niemand von den Listennachfolgern bereitfinden, ein Mandat im Gemeinderat anzunehmen“.


Bildung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde durch das 8. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 28.07.1970 (GVBL. S. 289 ff.) neu gebildet. §38 des Gesetzes bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach aus der
a) verbandsfreien Stadt Traben-Trarbach,
b) den Gemeinden Burg (Mosel), Enkirch und Starkenburg (ehemalige Verbandsgemeinde Enkirch)
c) den Gemeinden Beuren, Irmenach und Lötzbeuren (ehemalige Verbandsgemeinde Büchenbeuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis) besteht.

Als Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung bestimmte das Gesetz die Stadt Traben-Trarbach. Bei Bildung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - mit gesetzlicher Wirkung vom 07.11.1970 - bestand eine Fläche von 8.812 ha und eine Einwohnerzahl von 10.307 (Stand: 31.12.1969).

Die Wahl der Verbandsgemeindevertretung fand am 08.11.1970 statt. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl berief der Regierungspräsident in Trier gemäß §70 II GemO in Verbindung mit §38 des 8. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz, Regierungsrat Thyssen vom Landratsamt Bernkastel-Wittlich, zum Wahlleiter und Beauftragten gemäß §127 der GO.

Die Zahl der am 08.11.1970 zur Verbandsgemeindevertretung zu wählenden Mitglieder wurde vom Wahlleiter auf 23 festgesetzt.